Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Tel. 06664 25 85 13 Mobil 0160 402 91 61 Mail: Post: |
Gewährleistungsprüfung
Wenn schon in der Planungsphase oder während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung und Überwachung gefehlt hat, empfehlen wir Ihnen vor Abnahme der Immobilie eine Begehung mit einem Sachverständigen. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch relativ leicht, Baufehler bei den bauausführenden Firmen zu reklamieren und deren Beseitigung einzufordern. Damit die Freude über den Umzug ins neue Heim nicht schon vor dem Einzug getrübt ist.
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Wissenswertes
Verdeckte Schäden und Mängel Weniger kriminell, bisweilen aber sehr kostspielig und ärgerlich sind versteckte Mängel, die beim Besichtigungstermin vom Laien oft nicht erkannt werden. |
Berufsbezeichnung
Geprüftes und anerkanntes Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e. V. Geprüftes und anerkanntes Mitglied der Deutschen Sachverständigengesellschaft mbH Verbandsgeprüfter und anerkannter Sachverständiger zur Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien sowie Mieten und Pachten |