Gewährleistungsprüfung


Sie haben gebaut oder bauen lassen?
Sie sind nicht sicher, ob alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden?

Wenn schon in der Planungsphase oder während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung und Überwachung gefehlt hat, empfehlen wir Ihnen vor Abnahme der Immobilie eine Begehung mit einem Sachverständigen.

Zu diesem Zeitpunkt ist es noch relativ leicht, Baufehler bei den bauausführenden Firmen zu reklamieren und deren Beseitigung einzufordern.

Damit die Freude über den Umzug ins neue Heim nicht schon vor dem Einzug getrübt ist.


Übrigens!

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für private Bauherren fünf Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie Baumängel reklamieren. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen, wenn Sie Mängel befürchten oder bereits festgestellt haben.

 

Wissenswertes

Verdeckte Schäden und Mängel

Weniger kriminell, bisweilen aber sehr kostspielig und ärgerlich sind versteckte Mängel, die beim Besichtigungstermin vom Laien oft nicht erkannt werden.


Berufsbezeichnung

Geprüftes und anerkanntes Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e. V.

Geprüftes und anerkanntes Mitglied der Deutschen Sachverständigengesellschaft mbH

Verbandsgeprüfter und anerkannter Sachverständiger zur Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien sowie Mieten und Pachten