Mieten und Pachten

Häufig steckt ein hoher Anteil des Privat- oder Betriebsvermögens in Immobilien. Das Kapital ist dadurch langfristig gebunden. Ungenutzte Immobilien sind gleichbedeutend mit brachliegendem Kapital.


Wir bieten Ihnen Gutachten zur:

  • Bestimmung der ortsüblichen Miete - sowohl zum aktuellen, als auch zu einem früheren Bewertungsstichtag

  • Dokumentation des baulichen Zustands der Mieträume

  • Ermittlung der Miethöhe einschl. der angemessenen Nebenkosten

  • Beurteilung von bautechnischen Mängeln

  • Überprüfung der sachgerechten Benutzung aller Mieträume

  • Ermittlung von Wertminderung aufgrund von Mietminderungsanträgen bei Schäden

  • Begutachtung von Schimmelpilzbefall

  • Feststellung und Kalkulation von Schönheitsreparaturen

  • Ermittlung der Flächen nach DIN, WoFlV oder GiF-Richtlinien

  • Feststellung des baulichen Zustandes des Mietobjektes bei Anmietung oder bei Beendigung des Mietverhältnisses


Wir erstellen Gutachten für:

  • Wohnimmobilien

  • Büro- und Handelsimmobilien

  • Altenheime und Krankenhäuser

  • Beherbergungsbetriebe und Versammlungsstätten

  • Industrie- und Gewerbebauten

  • Grundstücke

 

Wissenswertes

Im Erbschaftsfall ist selbst genutztes Wohneigentum von der Steuer befreit

wenn Ehepartner oder Kinder weiter in dem Haus wohnen.

Berufsbezeichnung

Geprüftes und anerkanntes Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e. V.

Geprüftes und anerkanntes Mitglied der Deutschen Sachverständigengesellschaft mbH

Verbandsgeprüfter und anerkannter Sachverständiger zur Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien sowie Mieten und Pachten