Beweissicherungsgutachten
Wann benötigen Sie ein Beweissicherungsgutachten?
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Wenn Sie beweisen müssen, dass eine Wohnung oder ein Gebäude schadhafte Mängel aufweist.
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Wenn es nach einer baulichen Veränderung am Nachbargebäude oder in Ihrem Wohnumfeld zu Rissen in der Wand gekommen ist.
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Wenn sich über die Wintermonate Schimmel in Ihren Wohnräumen gebildet hat.
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Wenn Sie den momentanen baulichen Zustand belegen wollen, weil der bauliche Zustand der Immobilie verändert werden soll.
Ein Beweissicherungsverfahren dokumentiert den aktuellen baulichen Zustand in Form eines Gutachtens. Sollte sich der Zustand anschließend ändern, sind die Beweise über den Zustand zum Zeitpunkt der Beweissicherung festgehalten.
Sie können die Beweissicherung privat beauftragen. Durch kurzfristige Terminvereinbarung können kostenintensive Unterbrechungen bei laufenden Baumaßnahmen verkürzt werden. Bei Mietobjekten lässt sich der Mietausfall durch drohenden Leerstand minimieren.
Ein Beweissicherungsgutachten kann aber auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens beauftragt werden.
Bauschadensgutachten
Wann benötigen Sie ein Bauschadensgutachten?
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Wenn Sie an einem Gebäude einen Baumangel in der Bauausführung vermuten oder ein Bauschaden bereits eingetreten ist.
Ein Baumangel beruht in der Regel auf Planungsfehlern oder fehlerhafter Ausführung. Zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche ist somit zu prüfen, ob beim Bau des Hauses gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen wurde.
Wir helfen Ihnen, den vermuteten Mangel oder den bereits eingetretenen Schaden zu klären, indem wir zunächst den Mangel oder Bauschaden bewerten, die Ursachen prüfen und den eingetretenen Schaden mit einem Bauschadensgutachten dokumentieren. Mit Übersendung des Gutachtens unterbreiten wir Ihnen Vorschläge für die Sanierung inclusive der damit verbundenen Kostenschätzung.
Wir erstellen Gutachten für Schäden an Gebäuden als Privatgutachten, aber auch als Versicherungs- oder Gerichtsgutachten.
Lassen Sie sich noch heute ein kostenloses Angebot unterbreiten.